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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verkauf

Erstellt von Nunhems Germany GmbH, Kirchenweinbergstr. 115, 71672 Marbach am Neckar, Germany, am 1. Mai 2021. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle zuvor veröffentlichten Ausgaben.


Definitionen und Interpretationen

  • Vertrag: bezeichnet eine Verkaufsvereinbarung, die zwischen den Parteien unter Einhaltung von Artikel 2 dieser Bedingungen geschlossen wird und in der alle Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien festgelegt werden.
  • Marken: bezeichnet alle Marken, Logos, Zeichen und ähnlichen Ausdrucksmittel, die Nunhems auf der Verpackung der Produkte verwendet, und alle Mitteilungen, Anzeigen und Aussagen, um sich und seine Produkte von Dritten zu unterscheiden, und diese Marken sind das ausschließliche Eigentum von Nunhems oder einem seiner relevanten Tochterunternehmen in der Unternehmensgruppe von Nunhems.
  • Geschäftstagbezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder öffentlicher Feiertag in Deutschland oder, bezüglich Lieferungen der Produkte, am Ort der Lieferung ist.
  • Käuferbezeichnet die Person oder juristische Person, die Produkte von Nunhems telefonisch, per E-Mail, persönlich, über Nunhems Online-Bestellsystem oder anderweitig bestellt.
  • MwSt.die Umsatzsteuer, die von der deutschen Regierung erhoben wird.
  • Bestellung: bedeutet eine Bestellung von Produkten
  • Parteienbezeichnet die Vertragsparteien, auf die gemeinsamer Bezug genommen wird.
  • Produkte: bezeichnet die Waren, die der Käufer von Nunhems gekauft hat oder kaufen wird, und der Gegenstand dieses Vertrags sind.
  • Nunhems: Nunhems bezeichnet Nunhems Germany GmbH.
  • Bedingungen: bedeutet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Artikel 1. Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen Nunhems und dem Käufer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Anwendbarkeit jeglicher Geschäftsbedingungen des Käufers, einschließlich etwaiger Geschäftsbedingungen, die auf dem Kaufangebot oder der Bestellung des Käufers gedruckt sind oder auf die auf diesem/dieser verwiesen wird, werden ausdrücklich abgelehnt, selbst wenn diese Geschäftsbedingungen ggf. (teilweise oder vollständig) bei früheren Transaktionen zwischen den Parteien angewendet wurden.
  2. Wenn zwischen diesen Bedingungen und einer anderen Bestimmung im Vertrag Unstimmigkeiten bestehen, wird die Bestimmung des Vertrags, nur insoweit die Unstimmigkeit besteht, Vorrang haben.

 

Artikel 2. Angebote und Bestellungen

  1. Die Angebote von Nunhems sind unverbindlich. Bis zu drei Arbeitstage, nachdem der Käufer ein unverbindliches Angebot akzeptiert hat, ist Nunhems berechtigt, dieses Angebot zurückzuziehen. Wenn ein Angebot von Nunhems angenommen wird, darf eine Bestellung nicht vom Käufer storniert werden, außer mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Nunhems.
  2. Alle Bestellungen müssen in der von Nunhems von Zeit zu Zeit geforderten Art und Weise und Form aufgegeben werden.
  3. Nunhems kann nach eigenem Ermessen gelegentlich eine „festgelegte Bestellmenge“ bestimmen, die dem Mindestbestellwert oder der Menge für jede Bestellung der Produkte, die dem Käufer geliefert werden sollen, entspricht.
  4. Wenn die in einer beliebigen Bestellung bestellte Menge von der von Nunhems angewendeten Standardmenge oder einem Vielfachen davon abweicht, kann Nunhems die nächsthöhere Menge liefern.

 

Artikel 3. Preise und Zahlung

  1. Der Preis für die Produkte und welche Produkte an den Käufer verkauft werden, wird im Vertrag festgelegt. Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, kann Nunhems den Preis jederzeit vor der Annahme einer Bestellung ohne vorherige Ankündigung ändern.
  2. Die in einem Angebot oder Vertrag angegebenen Preise verstehen sich ohne MwSt. oder gleichwertige Steuerpflicht, sofern nicht anders angegeben.
  3. Der Käufer muss die MwSt. oder etwaige sonstige Steuern, Abgaben, Zölle oder Gebühren zusätzlich zur und zum gleichen Zeitpunkt wie die Zahlung des Preises zahlen. Nunhems stellt dem Käufer eine Steuerrechnung gemäß gesetzlichen Vorgaben aus.
  4. Nunhems behält sich das Recht vor, seine Preise regelmäßig zu ändern. Jede neue Preisliste wird die vorhergehende Liste für alle nach dieser neuen Preisliste aufgegebenen Bestellungen ungültig machen.
  5. Nunhems muss die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum erhalten, sofern nicht anderweitig im Vertrag vereinbart. Wenn der Käufer seine Zahlungsverpflichtung nach Ablauf dieser Frist von dreißig (30) Tagen nicht erfüllt hat, ist der Käufer automatisch und ohne formale Ankündigung in Zahlungsverzug. Der Käufer wird dann ab dem Datum des Zahlungsverzugs Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat oder den gesetzlichen Zinssatz für eine überfällige Zahlung im Land des Käufers, je nachdem, was höher ist, auf den ausstehenden Betrag schulden. Alle vom Käufer geleisteten Zahlungen werden zuerst auf eventuell angefallene Zinsen angerechnet.
  6. Unbeschadet des vorstehenden Artikels 3, Abs. 5, behält sich Nunhems das Recht vor, Zahlungen (oder angemessene Zahlungsgarantien) vor oder bei Lieferung der Produkte an den Käufer zu verlangen.
  7. Wenn die Parteien eine Ratenzahlung vereinbart haben, wird im Falle einer verspäteten Zahlung einer Rate der gesamte Restbetrag unverzüglich fällig, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Die Bestimmungen des letzten Satzes von Artikel 3, Abs. 5 gelten entsprechend.
  8. Wenn der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags und der Bedingungen nicht oder nicht korrekt und/oder nicht rechtzeitig erfüllt:
    • werden die Verpflichtungen von Nunhems automatisch und sofort ausgesetzt, bis der Käufer alle daraus fälligen und zahlbaren Beträge bezahlt hat, einschließlich der Zahlung etwaiger außergerichtlicher Kosten; und
    • kann Nunhems eine vollständige Zahlung (Vorauszahlung) und/oder eine ausreichende Sicherheit vom Käufer verlangen, beispielsweise in Form einer Bankbürgschaft, die von einem angesehenen Bankinstitut im Land von Nunhems auszustellen ist in Bezug auf die Leistungserfüllung durch den Käufer; und
    • ist Nunhems berechtigt, den Vertrag mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne jegliche Verpflichtung zur Entschädigung des Käufers in irgendeiner Form.
  9. Unter keinen Umständen ist der Käufer berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Nunhems fällige Zahlungen zu verzögern oder Beträge aus den fälligen Rechnungen von Nunhems abzuziehen.
  10. Nunhems kann eine Zahlung, die nicht speziell die Rechnung angibt, für die diese Zahlung geleistet wird, nach eigenem Ermessen und ohne Berücksichtigung des Datums dieser Rechnungen diese Zahlung den geschuldeten Beträgen aus ausstehenden Rechnungen zuweisen.
  11. Der Käufer darf ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Nunhems keine Aussetzung der Zahlung und/oder Regulierung von Forderungen in Anspruch nehmen.
  12. Wenn Nunhems eine Forderung gegen ein mit dem Käufer verbundenes Unternehmen hat - z. B. eine Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft - und dieses Unternehmen sich in einem Zustand des Konkurses oder der Liquidation befindet oder eine Zahlungsaussetzung erhalten hat, kann Nunhems diese Forderung gegen jede etwaige Forderung des Käufer gegen Nunhems verrechnen, auch wenn Nunhems Forderung zu diesem Zeitpunkt noch nicht zahlbar sein sollte.
  13. Wenn der Käufer aufgrund der Liquidierung oder der Bankrotterklärung in eine Insolvenz gerät oder ihm eine Zahlungsaussetzung gewährt wird, sind die Zahlungsverpflichtungen des Käufers unverzüglich fällig und Nunhems ist berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, jeweils unbeschadet des Rechts von Nunhems auf Schadenersatz und ohne selbst dem Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig zu sein.
  14. Wenn der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags und den Bedingungen nicht erfüllen kann, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für die Erlangung von Zahlungen, einschließlich der fälligen Zinsen in Bezug auf diese Kosten, auf Rechnung des Käufers.

 

Artikel 4. Ernte- und Verarbeitungsvorbehalt

  1. Alle Lieferungen unterliegen dem üblichen Ernte- und Verarbeitungsvorbehalt. Wenn Nunhems sich auf den Ernte- oder Verarbeitungsvorbehalt beruft, ist Nunhems nicht zur Lieferung verpflichtet, sondern wird, falls möglich, versuchen, die bestellte Menge oder gleichwertige Alternativen anteilmäßig zu liefern.
  2. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn Nunhems sich auf diesen Vorbehalt beruft.
  3. Artikel 5 Abs. 11 und 12 sind vollständig anwendbar, wenn Nunhems sich auf den Ernte- oder Verarbeitungsvorbehalt beruft.

 

Artikel 5. Verpackung und Lieferung

  1. Der Käufer muss bei Abgabe seiner Bestellung oder auf Nunhems erstmalige Anfrage schriftlich angeben, welche Daten, Spezifikationen und Dokumente gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem die Lieferung stattfinden soll, erforderlich sind, wie z. B. jene in Bezug auf:
    1. Fakturierung;
    2. pflanzenschutzrechtliche Vorschriften;
    3. internationale Zertifikate; und
    4. sonstige Importdokumente oder Importerklärungen.
  2. Alle Verweise von Nunhems auf Produktspezifikationen entsprechen den neuesten Produktspezifikationen, die von Nunhems veröffentlicht werden.
  3. Die Produkte werden von Nunhems in der eigenen Verpackung verpackt. Der Käufer darf die Produkte nicht neu verpacken und der Käufer darf keine Etiketten oder Chargen-Nummern oder andere Spezifikationen auf den Paketen verändern, entfernen, verbergen oder vermischen.
  4. Nunhems wird stets nach besten Kräften handeln, um seine Verpflichtung zur Lieferung zu erfüllen.
  5. Die ordnungsgemäße Erfüllung der Lieferverpflichtungen seitens Nunhems umfasst auch die Lieferung mit einem geringen Unterschied hinsichtlich Größe, Verpackung, Anzahl oder Gewicht.
  6. Nunhems darf verkaufte Produkte in Teilen liefern. Wenn die Produkte in Teilen geliefert werden, hat Nunhems das Recht, jedes Teil separat in Rechnung zu stellen.
  7. Lieferungen werden an Bestimmungsorte innerhalb des EWR DAP („delivered at place“) gemäß Incoterms® 2020 oder bei Lieferungen außerhalb des EWR CIP („carriage and insurance paid to“) gemäß Incoterms® 2020 zugestellt, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Die Transportkosten werden an den Käufer weitergegeben.
  8. Nunhems verpflichtet sich, innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach dem Abschluss des Kaufvertrags zu liefern, im Einklang mit der Aussaat- oder Pflanzsaison.
  9. Alle von Nunhems für die Lieferung der Produkte angegebenen Zeitrahmen sind nur Schätzungen und daher kein wesentlicher Bestandteil des Vertrags. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Käufer daher Nunhems schriftlich über die Nichterfüllung in Kenntnis setzen und ihm einen angemessenen Zeitraum gewähren, um den Vertrag zu erfüllen.
  10. Der Käufer stimmt zu, die Lieferung der Produkte an einem Geschäftstag jederzeit zwischen 9:00 und 17:00 Uhr anzunehmen.

 

Artikel 6. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentumsrecht an Produkten, die von Nunhems geliefert wurden und/oder die daraus abgeleiteten Produkte von Nunhems, verbleibt bei Nunhems, bis der Käufer ordnungsgemäß alle Verpflichtungen gemäß dem Vertrag und diesen Bedingungen in Verbindung mit diesen Lieferungen erfüllt hat.
  2. Alle von Nunhems gelieferten Produkte werden separat gelagert oder verwendet, sodass die Qualität gewährleistet ist und die Produkte leicht als Eigentum von Nunhems identifiziert werden können.
  3. Von Nunhems gelieferte Produkte, für die der Eigentumsvorbehalt gemäß Artikel 5, Abs. 1 gilt, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft oder verwendet werden. Wenn sie weiterverkauft werden, ist der Käufer seinerseits verpflichtet, die Produkte mit Eigentumsvorbehalt an seine Abnehmer zu liefern.
  4. Es ist dem Käufer untersagt, die Waren, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, mit einem Pfandrecht oder Zurückbehaltungsrecht zu belegen.

 

Artikel 7. Haftung

  1. Die Haftung von Nunhems wird ausschließlich durch diesen Artikel geregelt und gilt im gesetzlich zulässigen Umfang.
  2. Für fahrlässige Schäden haftet Nunhems im Falle von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit seitens Nunhems und/oder seiner Mitarbeiter. Nunhems haftet nicht für Schäden, die sich aus einem Mangel der erbrachten Leistung ergeben, außer im Falle von Absicht und/oder grober Fahrlässigkeit seitens Nunhems und/oder eines seiner Mitarbeiter.
  3. In einer Situation höherer Gewalt, wie in Artikel 14 beschrieben, haftet Nunhems nicht für ein Versäumnis bezüglich der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen.
  4. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, die für die Durchführung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) und ungeachtet des Vorstehenden ist die Haftung von Nunhems auf den Rechnungswert der Leistungen beschränkt. Nunhems haftet in keinem Fall für etwaige indirekte Schäden gleich welcher Art, wie etwa besondere, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, Rufschädigung oder entgangener Gewinn.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 7.2 gelten nicht a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Nunhems oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Nunhems beruhen; b) in Fällen des arglistigen Verhaltens von Nunhems; c) in Fällen, die von einer von Nunhems gegebenen Beschaffenheitsgarantie erfasst sind; d) bei Ansprüchen des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Alle potenziellen Ansprüche auf Entschädigung oder Beschwerde, die auf dem Vertrag und diesen Bedingungen basieren, verfallen bzw. laufen aus, wenn innerhalb eines Jahres nach der Lieferung der jeweiligen Produkte kein schriftlicher Anspruch gegenüber Nunhems geltend gemacht wurde.

 

Artikel 8. Verwendung und Garantie

  1. Nunhems garantiert, dass es sich nach besten Kräften bemüht, die Leistungen gemäß den entsprechenden Produktspezifikationen zu erbringen. Die Produktspezifikationen gelten jedoch nicht als Garantie. Wenn die gelieferten Produkte nicht den Produktspezifikationen entsprechen, wird der Käufer darüber informiert. Weiterhin garantiert Nunhems nicht, dass die erbrachten Leistungen dem Zweck entsprechen, zu dem sie vom Käufer eingesetzt werden.
  2. Wenn Nunhems eine Keimfähigkeit angegeben hat, basiert sie nur auf reproduzierbaren Labortests. Es kann keine direkte Beziehung zwischen der angegebenen Keimfähigkeit und dem Aufgehen des Saatguts beim Käufer angenommen werden. Diese angegebene Keimfähigkeit nennt lediglich die Keimfähigkeit zum Zeitpunkt des Tests und unter den Umständen, unter denen der Test durchgeführt wurde. Das Aufgehen hängt unter anderem vom Standort, den Bewirtschaftungsmaßnahmen und den Klimabedingungen des Käufers ab.
  3. Alle Garantien seitens Nunhems verfallen, wenn der Käufer die Produkte verarbeitet bzw. verarbeiten lässt, die Produkte neu verpackt bzw. neu verpacken lässt oder die Produkte falsch nutzt und/oder lagert bzw. sie falsch nutzen und/oder lagern lässt.

 

Artikel 9. Mängel und Reklamationszeiträume

  1. Der Käufer muss die gekauften Produkte bei Lieferung spätestens fünf (5) Werktage nach der Lieferung prüfen. Dabei muss der Käufer prüfen, ob die gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen, d. h.:
    1. ob die richtigen Produkte geliefert wurden;
    2. ob die Menge der gelieferten Produkte dem Vertrag entspricht;
    3. ob die gelieferten Produkte die vereinbarten Qualitätsanforderungen erfüllen bzw. – wenn keine vereinbart wurden – die Anforderungen, die für normale Zwecke und/oder Handelszwecke ggf. festgelegt wurden.
  2. Wenn sichtbare Mängel oder Unzulänglichkeiten festgestellt werden, muss der Käufer Nunhems entsprechend innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Lieferung schriftlich per Einschreiben unter Angabe der Charge, des Lieferscheins und/oder der Rechnungsangaben informieren.
  3. Der Käufer muss Nunhems innerhalb von fünf (5) Werktagen nach der Entdeckung schriftlich per Einschreiben unter Angabe der Charge, des Lieferscheins und/oder der Rechnungsangaben über eventuelle unsichtbare Mängel informieren.
  4. Beschwerden müssen so beschrieben werden, dass Nunhems oder Dritte sie verifizieren können. Zu diesem Zweck muss der Käufer auch Aufzeichnungen über die Verwendung der Produkte und im Falle des Wiederverkaufs der Produkte im Hinblick auf seine Käufer führen, und muss soweit möglich seinen Käufern die gleiche schriftliche Verpflichtung auferlegen. Wenn der Käufer nicht innerhalb des vorstehenden Zeitraums eine Beschwerde einreicht, wird die Beschwerde nicht bearbeitet und alle seine Rechte verfallen.
  5. Bei dauerhaften Streitigkeiten zwischen den Parteien hinsichtlich der Keimfähigkeit, Sortenechtheit, Sortenreinheit oder technischen Reinheit und Gesundheit kann durch Naktuinbouw (Niederländischer Prüfdienst für Saatgutbeschau) mit Sitz in Roelofaredsveen, Niederlande, oder einem offiziellen, staatlich akkreditierten Labor in Deutschland, zu Lasten der unterlegenen Partei eine (erneute) Untersuchung durchgeführt werden. Die Untersuchung erfolgt auf der Grundlage einer Stichprobe, die bei Nunhems von Naktuinbouw entnommen und von diesem aufbewahrt wird. Das Ergebnis dieser (erneuten) Untersuchung ist für beide Parteien bindend, unbeschadet des Rechts der Parteien, Streitigkeiten bezüglich der Konsequenzen dieses Ergebnisses bei dem in Artikel 17 genannten Institut einzureichen.
  6. Wenn der Käufer rechtzeitig einen stichhaltigen Anspruch eingereicht hat, entbindet dies den Käufer weder von der Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung, noch kann sich der Käufer auf eine Zahlungsaussetzung berufen.

 

Artikel 10. Rückgaberecht

  1. Wenn der Käufer eine berechtigte Beschwerde bezüglich der von Nunhems gelieferten Produkte hat, muss Nunhems die falschen Produkte durch korrekte Produkte ersetzen. Falls die richtigen Produkte nicht verfügbar sind, erstattet Nunhems dem Käufer 100 % der in Rechnung gestellten Menge der falschen Produkte, ohne Ausnahme und unabhängig davon, ob das Saatgut vorbehandelt oder mit Insektiziden behandelt wurde.
  2. Im Falle einer unberechtigten Beschwerde des Käufers können die Vertragsparteien eine Rückgabe (eines Teils) der gelieferten Produkte vereinbaren. Aufgrund der hohen Qualitätsstandards der Produkte können die Produkte nur dann innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Rechnungsdatum in ihrer ursprünglichen, unbeschädigten Verpackung zurückgegeben werden, wenn sie in gutem Zustand sind. Eine Gutschrift über 75 % des in Rechnung gestellten Betrags wird ausgestellt, zzgl. MwSt. oder Umsatzsteuer. Vorbehandeltes Saatgut und mit Insektiziden behandeltes Saatgut kann nicht zurückgegeben werden und wird daher nicht gutgeschrieben.

 

Artikel 11. Bereitstellung von Informationen

  1. Informationen und/oder Ratschläge, die dem Käufer seitens Nunhems mündlich und/oder schriftlich in jedweder Form bereitgestellt werden, sind unverbindlich. Nunhems übernimmt keinerlei Haftung für eine Beratung in Bezug auf den Anbau der Produkte im weitesten Sinne. Der Käufer bleibt die letztendlich verantwortliche Partei für jeden Aspekt des Anbauprozesses und seiner Ergebnisse.
  2. Beschreibungen, Empfehlungen und Illustrationen in Broschüren, Handzetteln und anderen Kommunikationsmitteln basieren so genau wie möglich auf Erfahrungen in Tests und in der Praxis und sind nicht als Indikator für Qualitätsansprüche und/oder -garantien gedacht. Nunhems übernimmt in keinem Fall die Haftung auf der Grundlage dieser Informationen für abweichende Ergebnisse des angebauten Produkts. Der Käufer selbst muss bestimmen, ob die Produkte für das beabsichtigte Wachstum geeignet sind und/oder unter den örtlichen Bedingungen verwendet werden können.
  3. Wie in den von Nunhems bereitgestellten Informationen verwendet, bedeutet „Immunität, Widerstandsfähigkeit und Anfälligkeit“ Folgendes:
    1. Immunität: Nicht betroffen vom Befall durch einen bestimmten Erreger oder Schädling.
    2. Widerstandsfähigkeit: die Fähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Krankheitserregers oder Schädlings und/oder der Schäden, die sie verursachen, zu beschränken, verglichen mit anfälligen Pflanzensorten unter ähnlichen Umweltfaktoren und Erreger- oder Schädlingsbefall. Widerstandsfähige Sorten können unter schwerem Erreger- oder Schädlingsbefall einige Krankheitssymptome oder Schäden aufweisen.
      Es werden zwei Stufen der Widerstandsfähigkeit definiert:
      1. (i) Hohe Widerstandsfähigkeit (High resistance, HR*): Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung des bestimmten Erregers oder Schädlings unter normalem Erreger- oder Schädlingsbefall im Vergleich zu anfälligen Sorten stark einschränken. Diese Pflanzenarten können jedoch bei starkem Erregerbefall einige Symptome oder Schäden aufweisen.
      2. (ii) Mittlere Widerstandsfähigkeit (Intermediate resistance, IR*): Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung des bestimmten Erregers oder Schädlings einschränken, aber im Vergleich zu resistenten Sorten eine größere Bandbreite von Symptomen oder Schäden aufweisen können. Mäßig/mittel widerstandsfähige Pflanzensorten zeigen immer noch weniger schwere Symptome oder Schäden als anfällige Pflanzensorten, wenn sie unter ähnlichen Umweltfaktoren und/oder Erreger- oder Schädlingsbefall angebaut werden.
        * Die Standardabkürzungen HR (hohe Widerstandsfähigkeit) und IR (mittlere Widerstandsfähigkeit) werden in allen Sprachen verwendet.
    3. Anfälligkeit: die Unfähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Erregers oder Schädlings zu beschränken.

 

Artikel 12. Verwendung von Marken

  1. Der Käufer darf keine Marken verwenden, die nicht eindeutig von den Marken von Nunhems unterschieden werden können. Eine Ausnahme besteht für Käufer bezüglich des Handels mit Produkten in der Originalverpackung von Nunhems.
  2. Unbeschadet des Artikels 12 Abs. 1 bleiben alle Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Warenzeichen, Logos, Patente, Züchterrechte, Handelsnamen, Marken, vertrauliches Knowhow) weltweit in Bezug auf die Produkte von Nunhems das Eigentum von Nunhems oder der entsprechenden Tochtergesellschaft der Unternehmensgruppe von Nunhems.

 

Artikel 13. Rechte an geistigem Eigentum

  1. Saatgut aus Sorten, die durch Rechte an geistigem Eigentum geschützt sind, welche in der Europäischen Gemeinschaft und/oder anderen Ländern beantragt oder gewährt wurden, dürfen nicht für die Fortpflanzung verwendet werden, ohne dass Nunhems vorher die schriftliche Genehmigung dazu erteilt hat. Diese Erlaubnis kann durch einen Vertrag, der sich auf Erzeugung oder Fortpflanzung (Vermehrung) bezieht, an Bedingungen geknüpft werden, wie Aufbereitung zum Zweck der Vermehrung, Anbieten zum Verkauf, Verkauf oder sonstiges Inverkehrbringen, Ausfuhr, Einfuhr und Aufbewahrung für einen der oben genannten Zwecke.
  2. Gemäß vorstehendem Artikel 13, Abs. 1 darf das von Nunhems gelieferte relevante Saatgut daher nur vom Käufer oder seinen Käufern für den Anbau von Endprodukten und/oder anderen Fertigprodukten auf dem Gelände des Käufers verwendet werden. Der Käufer erzeugt aus jedem gelieferten Saatgut eine einzelne Pflanze, ohne die Rechte auf eine vegetative Vermehrung.
  3. Das fertige Produkt, das aus dem dem Käufer gelieferten Saatgut stammt, darf nur vom Käufer unter dem bei Nunhems registrierten Sortennamen verkauft werden.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, Nunhems oder einem Dritten, der Kontrollen im Auftrag von Nunhems durchführt, direkten Zugang zum Betrieb des Käufers (einschließlich unter anderen und insbesondere den Gewächshäusern seines Betriebs) zwecks Kontrollen zu ermöglichen. Der Käufer hat auf Anfrage auch Zugriff auf Unterlagen und Konten zu gewähren, die für diese Kontrollen relevant sind. Nunhems wird den Käufer rechtzeitig über seine Besuchspläne informieren.
  5. Wenn der Käufer in der geschützten Sorte eine Mutation findet, muss er Nunhems unverzüglich darüber informieren.
  6. Auf erste Anfrage von Nunhems wird der Käufer innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Anfrage Testmaterial von der Mutation an Nunhems liefern. Der Käufer ist sich bewusst, dass jeder, der in der geschützten Sorte eine Mutation findet, die Erlaubnis des/der Erzeuger(s) der „Ausgangssorte“ benötigt, um den Mutanten zu nutzen. Der Käufer weiß insbesondere, dass der Finder eines Mutanten die Erlaubnis von Nunhems bezüglich der „Ausgangssorte“ benötigt, um die folgenden Handlungen auszuführen: Erzeugung oder Fortpflanzung (Vermehrung), Aufbereitung zum Zweck der Vermehrung, Anbieten zum Verkauf, Verkauf oder anderweitiges Inverkehrbringen; Ausfuhr; Einfuhr; Aufbewahrung für einen der oben genannten Zwecke.
  7. Wenn der Käufer die Produkte von Nunhems an seine Käufer weiterverkauft, hat der Käufer seinen Käufern die Verpflichtungen, die er nach diesem Artikel 13 hat, ungekürzt aufzuerlegen, einschließlich der Verpflichtung für diesen Käufer, die gleichen Verpflichtungen seinem Käufer aufzuerlegen und so weiter.



Artikel 14. Höhere Gewalt

  1. Nunhems kann seine Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Käufer verzögern, wenn die Leistungserbringung aufgrund eines Umstands nicht möglich ist, der der Erfüllung der Verpflichtung entgegensteht und nicht auf Nunhems zurückgeführt werden kann, wenn und insoweit diese Umstände die Erbringung der Leistung unmöglich machen oder unangemessen erschweren. Zu diesen Umständen gehören einschließlich und ohne Beschränkung Extremwetterbedingungen, Naturkatastrophen, Gesetze, Regulierungen oder Erlasse einer Regierung, Krieg oder Aufruhr, Zerstörung der Produktionseinrichtungen oder von Material durch Brand, Epidemien, Ausfall der öffentlichen Versorgungsnetze oder üblicher Spediteure, Streiks bei anderen Firmen als Nunhems-Unternehmen, inoffizielle oder politische Streiks bei Nunhems-Unternehmen, ein allgemeiner oder teilweiser Mangel an erforderlichen Rohstoffen und anderen Waren oder Dienstleistungen, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, unvorhersehbare Verzögerungen bei Unterlieferanten oder anderen Dritten, von denen Nunhems abhängt, und allgemeine Transportprobleme.
  2. Nunhems wird den Käufer so bald wie möglich informieren, wenn er aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage ist, zu liefern bzw. rechtzeitig zu liefern.
  3. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall muss keine Partei Schadenersatz an die jeweils andere Partei leisten.
  4. Insoweit Nunhems seine Verpflichtungen dem Käufer gegenüber zum Zeitpunkt des Auftretens einer höheren Gewalt teilweise erfüllt hat oder erfüllen wird, und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen unabhängigen Wert hat, ist Nunhems berechtigt, eine separate Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diesen erfüllten oder zu erfüllenden Teil zu bezahlen.

 

Artikel 15. Exportkontrolle

  1. Der Käufer erkennt hiermit an und stimmt zu, dass die von Nunhems gelieferten Produkte möglicherweise geltenden Gesetzen, Vorschriften, Regeln und Lizenzen für Handelssanktionen unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die von den Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhoben werden („Sanktionsregeln“). Der Käufer hält die Sanktionsregeln ein und stimmt zu, dass er allein für die Einhaltung dieser Sanktionsregeln verantwortlich ist. Insbesondere wird der Käufer, ohne Einschränkung, die Produkte weder direkt noch indirekt nutzen, an ein Land, einen Zielort oder eine Person verkaufen, wiederverkaufen, exportieren, reexportieren, entsorgen, offenlegen oder anderweitig damit handeln, ohne zuvor die erforderlichen Exportlizenzen oder andere behördliche Genehmigungen einzuholen und die Formalitäten einzuhalten, die durch Sanktionsregeln erforderlich sind, und wird dafür Sorge tragen, dass seine verbundenen Unternehmen die vorstehenden Bedingungen ebenfalls einhalten. Der Käufer darf nichts tun, das dazu führen würde, dass Nunhems gegen die Sanktionsregeln verstößt, und muss Nunhems vor jeglichen Bußgeldern, Verlusten und Verbindlichkeiten schützen bzw. entschädigen und schadlos halten, die Nunhems durch die Nichteinhaltung dieses Artikels seitens des Käufers entstehen.
  2. Die Nichteinhaltung eines Teils dieses Artikels seitens des Käufers stellt einen wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag dar. Nunhems behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen oder nicht auszuführen, Bestellungen nach eigenem Ermessen zu stornieren, wenn Nunhems glaubt, dass der Käufer einen Teil dieses Artikels nicht eingehalten hat.

 

Artikel 16. Entschädigung

  1. Der Käufer stellt Nunhems gegen alle Ansprüche Dritter auf Schadenersatz frei, die (mutmaßlich) durch von Nunhems gelieferte Produkte verursacht wurden oder anderweitig damit in Verbindung gebracht werden, einschließlich Ansprüche, die gegen Nunhems in seiner Eigenschaft als Hersteller von Produkten im Hinblick auf Vorschriften bezüglich der Produkthaftung in einem beliebigen Land erhoben werden, sofern der Schaden nicht durch Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von Nunhems und/oder deren Mitarbeitern verursacht wurde.

 

Artikel 17. Beilegung von Streitigkeiten und geltendes Recht

  1. Alle Vereinbarungen zwischen Nunhems und dem Käufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (das Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
  3. Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien versuchen die Parteien zunächst, in Beratungen oder anderweitig mittels Mediation zu einer Lösung zu kommen, bevor die Parteien den Streitfall bei einem Schiedsgericht oder beim Zivilgericht einreichen.
  4. Sofern die Parteien sich nicht auf ein Schiedsverfahren geeinigt haben, werden alle Streitigkeiten durch das in erster Instanz zuständige Zivilgericht in Limburg, Niederlande, beigelegt. Nunhems wird immer das Recht haben, den Käufer vor das Gericht zu laden, das per Gesetz oder gemäß der geltenden internationalen Konvention zuständig ist.

 

Artikel 18. Haftungsausschluss für genetisch modifizierte Organismen (Genetically Modified Organisms, GMO)

  1. Das Saatgut von Sorten, die dem Käufer geliefert werden, sind Sorten, die nicht der GMO-Gesetzgebung unterliegen, und wurden nicht mithilfe von Technologien der rekombinanten DNA oder der gezielten Genomoptimierung entwickelt. Die bei der Entwicklung und dem Identitätserhalt dieser Sorten eingesetzten Methoden zielen darauf ab, das Vorhandensein von Abweichern zu vermeiden, was mit einschließt, das Vorhandensein von Material zu vermeiden, welches rekombinante DNA enthält oder mithilfe von gezielter Genomoptimierung modifiziert wurde. Die Saatgutproduktion ist in Übereinstimmung mit den Produktionsregeln des Landes erfolgt, in dem die Produktion stattgefunden hat, einschließlich der vorgeschriebenen Isolierungsabstände. Nunhems hat sich der ordnungsgemäßen Produktverantwortung für seine Produkte verpflichtet und unterstützt und engagiert sich für die Brancheninitiative Excellence Through Stewardship™, die unter der folgenden Website zu finden ist: www.excellencethroughstewardship.org. Allerdings können aufgrund der freien Zirkulation von Pollen und weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass genetisch modifiziertes (GM) Material von anderen in Saatgutproduktionsbereichen kultiviert wird, Vermischungen mit GM-Material nicht vollständig verhindert werden. Daher kann keine Garantie gegeben werden, dass die Saatgutlose, aus denen diese Lieferung besteht, frei von jeglichen Spuren von GM-Material sind.

 

Artikel 19. Datenschutz

  1. Stellt Nunhems dem Käufer im Rahmen der Durchführung des Vertrages personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter nachfolgend „Personenbezogene Daten“) zur Verfügung oder erlangt der Käufer auf sonstige Weise Kenntnis von diesen Personenbezogenen Daten, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Personenbezogene Daten, die auf vorgenannte Weise offengelegt und nicht im Auftrag von NUNHEMS verarbeitet werden, dürfen vom Käufer ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verarbeitet und nicht – außer bei gesetzlicher Zulässigkeit – anderweitig verarbeitet, insbesondere gegenüber Dritten offengelegt und/oder für eigene Zwecke analysiert und/oder zur Bildung von Profilen genutzt werden. Dies gilt auch für den Fall einer Verwendung anonymisierter Daten. Der Käufer stellt sicher, dass die Personenbezogenen Daten nur denjenigen Arbeitnehmern des Käufers zugänglich gemacht werden, die zur Durchführung des betreffenden Vertrages eingesetzt werden und auch nur in dem für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Umfang (Need-to-know-Prinzip). Der Käufer wird seine innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts gerecht wird, insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der Personenbezogenen Daten vor Missbrauch und Verlust treffen. Der Käufer erwirbt an den Personenbezogenen Daten keine Rechte und ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen jederzeit zur Berichtigung, Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung der Personenbezogenen Daten verpflichtet. Zurückbehaltungsrechte in Bezug auf Personenbezogene Daten sind ausgeschlossen. Zusätzlich zu seinen gesetzlichen Verpflichtungen unterrichtet der Käufer Nunhems unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, über eine Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten, insbesondere bei Verlust. Bei Beendigung des betreffenden Vertrages wird der Käufer die Personenbezogenen Daten, einschließlich aller angefertigten Kopien, gemäß den gesetzlichen Vorgaben löschen.
  2. Informationen zum Datenschutz bei Nunhems sind unter www.basf.com/datenschutz-eu verfügbar.

 

Artikel 20. Allgemeines

  1. In diesen Bedingungen und in jedem Vertrag, sofern nicht die gegenteilige Absicht erkennbar ist:
    1. umfasst eine Person eine Gesellschaft, eine nicht rechtsfähige Vereinigung, Partnerschaft, Joint Venture oder öffentliche, gesetzliche oder staatliche Vereinigung oder Behörde;
    2. sind das Wort „einschließlich“ und ähnliche Ausdrücke keine Begriffe, die Einschränkungen bedeuten;
    3. umfasst eine Bezugnahme auf das Verhalten jegliche Unterlassung und jede Erklärung oder Zusicherung, ob schriftlich oder nicht; und
    4. wenn eine Handlung an einem Tag durchgeführt werden soll, der kein Geschäftstag ist, muss die Handlung am folgenden Geschäftstag durchgeführt werden.
  2. Jede Mitteilung im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder einem Vertrag gilt als vollständig abgegeben, wenn sie schriftlich erfolgt ist und per E-Mail oder Post an die Partei, an die diese Mitteilung gerichtet ist, an die Adresse oder E-Mail-Adresse der Partei in dem Vertrag oder an eine andere Adresse, die von Zeit zu Zeit schriftlich an die jeweils andere Partei übermittelt werden soll, gesendet bzw. zugestellt wird.
  3. Wenn eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden sollte, wird diese Bestimmung automatisch (kraft Gesetzes) durch eine gültige Bestimmung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt, ersetzt. Bei Bedarf müssen sich die Parteien angemessen über den Wortlaut dieser neuen Bestimmung beraten. In diesem Fall bleiben die anderen Bestimmungen der Bedingungen so weit wie möglich vollständig gültig.
  4. Der Vertrag und diese Bedingungen enthalten zusammen die gesamte Vereinbarung der Parteien hinsichtlich ihres Gegenstands und dürfen nur schriftlich geändert werden.
Letzte Aktualisierung 10. Mai 2021