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BASF | Nunhems

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Verkauf

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen ("Bedingungen") wurden von Nunhems Netherlands BV ("Nunhems") mit Sitz in Napoleonsweg 152, 6083 AB Nunhem, Gemeinde Leudal, Niederlande, gelten ab 1St August 2023 ("Datum des Inkrafttretens") und ersetzen alle zuvor veröffentlichten Versionen von Nunhems. Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer Limburg, Niederlande, unter der Registrierungsnummer 13014340 hinterlegt.

 

Diese Bedingungen enthalten wichtige Bedingungen, die für alle Angebote und Vereinbarungen. Daher sollte der Käufer diese Bestimmungen sorgfältig lesen, bevor er diese Bedingungen akzeptiert.



Definitionen und Interpretationen

  •  Vertrag: bezeichnet einen Kaufvertrag, der zwischen den Parteien unter Beachtung von Artikel 2 dieser Bedingungen geschlossen wird und in dem alle Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien festgelegt sind. Ein Vertrag zwischen Nunhems und dem Käufer kommt durch die Bestätigung der Bestellung oder durch die Annahme eines Angebots zustande. Falls die Bestätigung von der Bestellung abweicht, stellt diese Bestätigung ein neues unverbindliches Angebot von Nunhems dar. Wenn es weder eine Bestätigung der Bestellung noch eine Annahme eines Angebots gibt, stellt ein zwischen den Parteien unterzeichneter Vertrag, einschließlich dieser Bedingungen, ebenfalls eine Vereinbarung dar. Es entstehen daher keine Rechte oder Pflichten zwischen den Parteien, bis die Auftragsbestätigung versandt oder ein Angebot angenommen oder ein Vertrag von den Parteien unterzeichnet wurde.
  • Artikel: bezeichnet einen Artikel dieser Bedingungen.
  • Marken: bezeichnet alle Marken, Logos, Zeichen und ähnlichen Ausdrucksmittel, die Nunhems auf der Verpackung der Produkte verwendet, sowie alle Mitteilungen, Darstellungen und Aussagen, um sich und seine Produkte von Dritten zu unterscheiden, und die Marken sind ausschließliches Eigentum von Nunhems oder einer seiner relevanten Tochtergesellschaften in der Nunhems-Unternehmensgruppe.
  • Werktag: bezeichnet einen Tag, der in den Niederlanden kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, oder, bei Lieferungen der Produkte, am Lieferort. Wenn der Geschäftstag nicht explizit erwähnt wird, ist er als natürlicher oder Kalendertag zu verstehen.
  • Käufer: bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Produkte von Nunhems bestellt, sei es per Telefon, E-Mail, persönlich, über das Online-Bestellsystem von Nunhems oder auf andere Weise.
  • Vertrauliche Informationen: alle Informationen, die Nunhems dem Käufer mündlich oder schriftlich zur Verfügung stellt, die als vertrauliche Informationen bezeichnet wurden oder die angesichts der Art der Informationen und/oder der Umstände, unter denen die Informationen zur Verfügung gestellt wurden, vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten.
  • Angebot: bezeichnet jedes Angebot von Nunhems in Bezug auf den Verkauf der Produkte, auf dessen Grundlage Nunhems die Produkte an den Käufer verkauft.
  • Bestellung: bezeichnet eine Bestellung für Produkte.
  • Parteien: bezeichnet die Parteien der Vereinbarung, auf die gemeinsam Bezug genommen wird.
  • Produkte: bezeichnet die Waren, die der Käufer von Nunhems gekauft hat oder kaufen wird und die Gegenstand des Vertrags sind.
  • Nunhems: bedeutet Nunhems Netherlands B.V.
  • Bedingungen: bezeichnet diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen , die von Zeit zu Zeit geändert werden. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Nunhems.
  • Mehrwertsteuer: die von der niederländischen Regierung erhobene Umsatzsteuer.

 

Artikel 1. Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen zwischen Nunhems und dem Käufer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, einschließlich aller Geschäftsbedingungen, die in der schriftlichen Mitteilung des Käufers zum Kauf oder in einer Bestellung aufgedruckt sind oder auf die in dieser verwiesen wird, wird daher ausdrücklich abgelehnt, auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers in früheren Transaktionen zwischen den Parteien (teilweise oder vollständig) angewendet wurden.
  2. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und einer anderen Bestimmung des Angebots oder der Vereinbarung hat die Bestimmung des Angebots oder der Vereinbarung nur im Umfang der Widersprüchlichkeit Vorrang.

 

Artikel 2. Angebote und Bestellungen

  1. Die Angebote von Nunhems sind freibleibend. Bis zu drei (3) Werktage, nachdem der Käufer ein unverbindliches Angebot angenommen hat, ist Nunhems berechtigt, sein Angebot zurückzuziehen.
  2. Schriftliche Angebote verfallen automatisch, wenn sie vom Käufer nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen schriftlich angenommen werden. Sobald ein Angebot vom Käufer angenommen und/oder bestätigt wurde, kann es vom Käufer nur mit schriftlicher Zustimmung von Nunhems storniert werden. Wenn der Käufer die Bestellung storniert, nachdem ein Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wurde, und Nunhems seine schriftliche Zustimmung erteilt, verpflichtet sich der Käufer, 10 % des Rechnungspreises als Stornierungsgebühr zu zahlen, um Nunhems für die Kosten zu entschädigen, die ihm bei der Aufgabe und Stornierung der Bestellung entstanden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verpackungs- und Wiedereinlagerungskosten. Dies gilt unbeschadet des Rechts von Nunhems, eine vollständige Entschädigung für die Stornierung zu verlangen.
  3. Alle Bestellungen müssen in der Art und Weise und Form aufgegeben werden, die von Nunhems immer gefordert werden.
  4. Nunhems kann nach eigenem Ermessen eine "spezifizierte Bestellmenge" festlegen, d. h. die Mindestbestellmenge für jede Bestellung von Produkten, die an den Käufer geliefert werden sollen.
  5. Wenn die in einer Bestellung angeforderte Menge von der von Nunhems angewandten Standardmenge oder einem Vielfachen davon abweicht, steht es Nunhems frei, die nächsthöhere Menge zu liefern.
  6. Nunhems behält sich das Recht vor, jede direkt bei Nunhems aufgegebene Bestellung mit einem Wert von weniger als 500 (fünfhundert) Euro abzulehnen.
  7. Ein Angebot an den Käufer oder eine Vereinbarung zwischen Nunhems und dem Käufer impliziert keine stillschweigende Lizenz an den Käufer in Bezug auf geistiges Eigentum an den angebotenen oder verkauften Produkten und darf in keiner Weise als solche ausgelegt werden.

 

Artikel 3. Preise und Zahlung

  1. Der Preis für die Produkte und die Produkte, die an den Käufer verkauft werden, sind in der Vereinbarung festgelegt.
  2. Sofern in der Vereinbarung nichts anderes angegeben ist, behält sich Nunhems das Recht vor, seine Preise jederzeit und ohne vorherige Ankündigung regelmäßig zu ändern. Jede neue Preisliste macht die vorhergehende in Bezug auf alle Bestellungen, die nach dieser neuen Preisliste aufgegeben werden, ungültig.
  3. Die in einem Angebot oder einem Vertrag angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer oder gleichwertiger Steuerabgaben, sofern nicht anders angegeben.
  4. Der Käufer muss die Mehrwertsteuer oder andere Steuern, Abgaben, Tarife oder Gebühren zusätzlich und gleichzeitig mit der Zahlung des Preises zahlen. Nunhems stellt dem Käufer eine Steuerrechnung aus, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
  5. Die Zahlung muss innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum bei Nunhems eingegangen sein, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nach Ablauf dieser dreißig (30) Tage nicht nachgekommen ist, gerät der Käufer automatisch und ohne Mahnung in Verzug. Der Käufer schuldet dann Zinsen in Höhe von einem Prozent (1 %) pro Monat oder die gesetzlichen Verzugszinsen im Land des Käufers, je nachdem, welcher Betrag höher ist, auf den ausstehenden Betrag ab dem Datum des Verzugs. Jede vom Käufer geleistete Zahlung wird zuerst auf die dem Käufer entstandenen Zinsen angerechnet.
  6. Ungeachtet des vorstehenden Artikels 3.5 behält sich Nunhems das Recht vor, vor oder nach dem Versand der Produkte an den Käufer eine vollständige Zahlung (oder angemessene Zahlungsgarantien) zu verlangen.
  7. Wurde zwischen den Parteien eine Ratenzahlung vereinbart, wird bei verspäteter Zahlung einer Rate der gesamte Restbetrag sofort fällig (ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf). Die Bestimmungen des letzten Satzes von Artikel 3.5 gelten entsprechend.
  8. Wenn der Käufer eine oder mehrere seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag und den Bedingungen nicht erfüllt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungsverzug):
    1. Die Verpflichtungen von Nunhems werden automatisch und unverzüglich ausgesetzt, bis der Käufer alle fälligen und von ihm zu zahlenden Beträge bezahlt hat, einschließlich der Zahlung etwaiger außergerichtlicher Kosten; und 
    2. Nunhems kann vom Käufer eine vollständige Zahlung (im Voraus) und/oder eine ausreichende Sicherheit verlangen, z. B. in Form einer Bankgarantie, die von einem angesehenen Bankinstitut im Land von Nunhems ausgestellt wird, in Bezug auf die Leistung des Käufers; und 
    3. Nunhems ist berechtigt, den Vertrag mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass der Käufer in irgendeiner Weise entschädigt werden muss. 
  9. Der Käufer ist unter keinen Umständen berechtigt, fällige Zahlungen zu verzögern oder einen Betrag von den fälligen Rechnungen von Nunhems abzuziehen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Nunhems.
  10. Nunhems kann nach eigenem Ermessen eine Zahlung ohne Rücksicht auf das Datum dieser Rechnungen zuweisen, bei der die Rechnung, für die eine solche Zahlung geleistet wird, nicht ausdrücklich angegeben ist, um Gelder zu begleichen, die aufgrund ausstehender Rechnungen geschuldet werden.
  11. Der Käufer ist nicht berechtigt, sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nunhems auf die Aussetzung der Zahlung und/oder die Begleichung von Forderungen zu berufen.
  12. Wenn Nunhems eine Forderung gegen ein mit dem Käufer verbundenes Unternehmen hat - z. B. ein Mutter-, Tochter- oder Schwesterunternehmen - und sich dieses Unternehmen in einem Konkurs oder einer Liquidation befindet oder ein Zahlungsaufschub gewährt wurde, kann Nunhems diese Forderung mit einer Forderung des Käufers gegen Nunhems verrechnen, auch wenn die Forderung von Nunhems zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch nicht fällig geworden ist.
  13. Wenn der Käufer aufgrund einer Liquidation, einer Insolvenzerklärung oder eines Zahlungsaufschubs in ein Insolvenzereignis gerät, werden die Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig und Nunhems ist berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, all dies unbeschadet des Rechts von Nunhems, Schadenersatz zu verlangen und ohne gegenüber dem Käufer selbst zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
  14. Wenn der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und den Bedingungen nicht erfüllt, gehen alle Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Zahlung zu Lasten des Käufers, einschließlich der für diese Kosten fälligen Zinsen.

 

Artikel 4. Ernte- und Verarbeitungsreservierung

  1. Alle Lieferungen erfolgen unter dem üblichen Ernte- und Verarbeitungsvorbehalt. Wenn Nunhems sich auf den Ernte- oder Verarbeitungsvorbehalt beruft, ist Nunhems nicht zur Lieferung verpflichtet, wird aber, wenn möglich, versuchen, anteilig zur bestellten Menge oder gleichwertige Alternativen zu liefern.
  2. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Kostenersatz, wenn Nunhems sich auf diesen Vorbehalt beruft.
  3. Artikel 5.11 und Artikel 9.3 sind in vollem Umfang anwendbar, wenn Nunhems den Ernte- oder Verarbeitungsvorbehalt geltend macht.

 

Artikel 5. Verpackung und Lieferung

  1. Der Käufer muss bei der Auftragserteilung oder auf erstes Anfordern von Nunhems schriftlich angeben, welche Daten, Spezifikationen und Dokumente gemäß den Regeln und Vorschriften des (endgültigen Bestimmungs-)Landes, in das die Lieferung erfolgen muss, erforderlich sind, wie z. B. in Bezug auf
    1. Fakturierung; und
    2. phytosanitäre Anforderungen; und
    3. internationale Zertifikate; und
    4. Einfuhrgenehmigung; und
    5. andere Importdokumente oder Importanweisungen.
  2. Wenn der Käufer die im vorstehenden Absatz genannte Verpflichtung nicht erfüllt, ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Der Käufer haftet für alle Schäden, die Nunhems aufgrund falscher oder fehlender Informationen sowie nicht rechtzeitig erhaltener Informationen entstehen.
  3. Ungeachtet des Vorstehenden und nur dann, wenn dies für Nunhems machbar ist, muss für den Fall, dass der Käufer zusätzliche Dokumente zum Zwecke der (Wieder-)Ausfuhr der Produkte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union benötigt, ein entsprechender Antrag bei der Aufgabe einer Bestellung gemäß Artikel 5.1 gestellt werden. Nunhems ist berechtigt, zusätzliche Informationen zu diesem Zweck anzufordern und anzufordern, um weiter zu beurteilen, ob zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden können. Nunhems behält sich das Recht vor, die Bereitstellung von Dokumenten zu verweigern, wenn geltende Regeln, Vorschriften oder Gesetze die (Wieder-)Ausfuhr nicht zulassen oder wenn Nunhems dabei ein unmittelbares Risiko sieht.
  4. Die Produkte werden von Nunhems in einer eigenen Verpackung verpackt. Dem Käufer ist es untersagt, die Produkte neu zu verpacken, und er darf keine Etiketten oder Chargennummern oder andere Spezifikationen auf den Verpackungen ändern, entfernen, verbergen oder temperieren.
  5. Nunhems wird stets nach bestem Wissen und Gewissen handeln, um seiner Lieferverpflichtung nachzukommen. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Lieferverpflichtung von Nunhems gehört auch die Lieferung mit geringfügigen Unterschieden in Größe, Verpackung, Anzahl oder Gewicht.
  6. Nunhems ist berechtigt, verkaufte Produkte in Teilen zu liefern. Wenn die Produkte in Teilen geliefert werden, hat Nunhems das Recht, jedes Teil separat in Rechnung zu stellen.
  7. Die Sendungen werden gemäß den Incoterms® 2020 zugestellt. Lieferungen erfolgen FCA oder CIP, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes. Ungeachtet des Vorstehenden werden die Transport- und Dokumentationskosten an den Käufer weitergegeben.
  8. Nunhems verpflichtet sich, innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsabschluss entsprechend der Aussaat- oder Pflanzsaison zu liefern.
  9. 9. Alle von Nunhems angegebenen Fristen für die Lieferung der Produkte sind nur Schätzungen und daher nicht von wesentlicher Bedeutung. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Käufer Nunhems daher schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrags einräumen.
  10. Der Käufer verpflichtet sich, die Lieferung der Produkte jederzeit zwischen 8.00 und 17.00 Uhr an einem Werktag anzunehmen.
  11. Wenn Nunhems einige oder alle Produkte nicht rechtzeitig liefert, ist der Käufer nicht berechtigt, eine Bestellung gemäß einem Vertrag oder diesen Bedingungen zu stornieren.
  12. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Produkte an Nunhems zurückzugeben, es sei denn, Nunhems erteilt eine schriftliche Genehmigung dazu. Nunhems wird jedoch unter keinen Umständen die Annahme des zurückgegebenen Produkts in Betracht ziehen, wenn die Originalverpackung geöffnet oder manipuliert wurde oder wenn die Lagerbedingungen nicht wie von Nunhems angegeben erfüllt wurden. Die Kosten einer eventuellen Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.

 

Artikel 6. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an den von Nunhems gelieferten Produkten und/oder den daraus abgeleiteten Produkten verbleibt bei Nunhems, bis der Käufer die Gesamtheit der Produkte bezahlt und alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen gegenüber Nunhems im Zusammenhang mit den Lieferungen ordnungsgemäß erfüllt hat.
  2. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts wird der Käufer die Produkte mit der gebotenen Sorgfalt behandeln, die Produkte versichern lassen und alle von Nunhems gelieferten Produkte separat und deutlich als Eigentum von Nunhems kennzeichnen. Die Produkte sollten gemäß den Lagerbedingungen von Nunhems gelagert werden, damit die Qualität erhalten bleiben kann.
  3. Von Nunhems gelieferte Produkte, für die der Eigentumsvorbehalt gemäß Artikel 6.1 gilt, dürfen nur dann weiterverkauft oder verwendet werden, wenn ein vollständig unterzeichneter Vertriebsvertrag besteht. Im Falle der Weiterveräußerung der Produkte ist der Käufer seinerseits verpflichtet, die Produkte unter Eigentumsvorbehalt an seine Abnehmer zu liefern.
  4. Dem Käufer ist es untersagt, ein Pfandrecht oder ein Pfandrecht an den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkten zu begründen.
  5. Sieht das Recht des Lieferlandes weitergehende Möglichkeiten des Eigentumsvorbehalts vor als die in diesem Artikel genannten, so gelten diese Optionen als von den Parteien vereinbart
  6. Im Falle eines Versäumnisses (wie in Artikel 3 beschrieben, genauer unter den in den Punkten 8 und 13 beschriebenen Umständen) ist Nunhems oder sein Vertreter berechtigt, ohne vorherige Ankündigung die vom Käufer genutzten Räumlichkeiten zu betreten, um die Produkte zu suchen und zu entfernen, ohne in irgendeiner Weise dem Käufer gegenüber haftbar zu sein, und kann diese Produkte nach eigenem Ermessen entsorgen oder behalten, ohne dass der Käufer darüber informiert oder Rechenschaft abgelegt werden muss. Alle Kosten und Ausgaben, die Nunhems durch das Ergreifen von Maßnahmen in Übereinstimmung mit diesem Artikel entstehen, müssen zusammen mit den Transport- und Lagerkosten vom Käufer auf erstes Anfordern an Nunhems gezahlt werden.

 

Artikel 7. Nutzungs- und Gewährleistungsausschluss

  1. Die von Nunhems gelieferten Produkte sind für die Erzeugung von Pflanzen bestimmt und liegen weder in unverarbeitetem noch in verarbeitetem Zustand vor, die für den menschlichen oder tierischen Verzehr bestimmt sind. Die aus dem betreffenden Produkt hergestellten Pflanzen dürfen nur dann für den menschlichen oder tierischen Verzehr verwendet werden, wenn die Pflanzen vollständig vom gelieferten Produkt getrennt wurden. Das gelieferte Produkt darf nicht zur Herstellung von Keimgemüse verwendet werden, da das Keimgemüse mit den Samen verzehrt wird. Nunhems haftet nicht für Substanzen und/oder Mikroorganismen, die auf und/oder in den Samen vorhanden sind.
  2. Alle Informationen, Beschreibungen, Empfehlungen und Abbildungen, die von oder im Namen von Nunhems in Katalogen, Broschüren, Prospekten, Datenblättern und anderem Werbematerial, auf Verpackungen, auf der Website von Nunhems oder in jeder anderen Form der Kommunikation bereitgestellt werden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Sorten, Sortenmerkmale oder Reifezeiten, Anbauhinweise, Informationen über Qualität, Beständigkeit, Zusammensetzung, Gewicht, Abmessungen, Behandlung im weitesten Sinne, Anwendungen und Eigenschaften der Produkte basieren auf der Bewertung der Testergebnisse und praktischen Erfahrungen von Nunhems und werden daher nur als Referenz zur Verfügung gestellt. Nunhems übernimmt in keinem Fall eine Haftung auf der Grundlage von Informationen, die zur Verfügung gestellt oder angezeigt werden.
  3. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die von Nunhems gegebenen oder bereitgestellten Informationen keine Zusicherung oder Garantie in Bezug auf irgendeine Angelegenheit darstellen und nicht als solche herangezogen werden dürfen. Sofern nicht ausdrücklich von den Parteien vereinbart, wird die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck nicht vermutet oder impliziert; Der Käufer ist nicht davon entbunden, die Eignung des Produkts für einen bestimmten Zweck zu überprüfen. Somit liegt das Risiko und die Verantwortung für die jeweilige Eignung allein beim Käufer.
  4. Jegliche Art von Informationen des Produkts in Bezug auf Qualität oder Leistung gilt nur für die Ergebnisse, die Nunhems zum Zeitpunkt der Prüfung mit der verwendeten spezifischen Saatgutprobe und unter den Bedingungen, unter denen der Test durchgeführt wurde, erzielt hat. Die Tests wurden nicht unter allen möglichen Bedingungen oder agronomischen Verfahren durchgeführt.
  5. Wenn Nunhems eine Keimfähigkeit angegeben hat, basiert diese nur auf reproduzierbaren Labortests, die an repräsentativen Proben durchgeführt wurden. Es kann kein direkter Zusammenhang zwischen der angegebenen Keimfähigkeit und dem Aufgehen des Produkts beim Käufer angenommen werden. Diese angegebene Keimfähigkeit gibt lediglich die Keimfähigkeit zum Zeitpunkt und unter den Umständen an, unter denen die Prüfung durchgeführt wurde. Der Aufgang hängt u.a. vom Standort, den Anbaumaßnahmen, der Art des Anbaus (verwendetes Aussaatmedium, Bodenbeschaffenheit) und den klimatischen Bedingungen am Standort des Käufers ab.
  6. Der Käufer akzeptiert, dass die Veredelung auf eine Unterlage negative Auswirkungen auf die Eigenschaften und die Widerstandsfähigkeit des Produkts haben kann. Nunhems kann nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Produkts haftbar gemacht werden, das vom Käufer oder einem Dritten auf Wunsch des Käufers veredelt wurde. Jegliche Verwendung oder Veredelung des Produkts mit einer Unterlage erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko und Verantwortung des Käufers.
  7. Der Käufer akzeptiert, dass es bestimmte Mutationen eines Schädlings oder Krankheitserregers gibt und/oder auftreten kann, gegen die die hochresistenten Sorten von Nunhems nicht die erforderliche hohe Resistenz aufweisen oder für die der Grad der Resistenz noch nicht bestimmt wurde oder nicht sofort bestimmt werden kann.
  8. Jegliche Art von Garantie (falls zutreffend) seitens Nunhems erlischt, wenn der Käufer die Produkte manipuliert oder verarbeitet oder verarbeiten lässt, die Produkte neu verpackt oder neu verpacken lässt, die Produkte falsch verwendet und/oder lagert oder sie falsch verwendet und/oder lagern lässt oder wenn das Produkt nicht im normalen Geschäftsgang verwendet wurde.
  9. Nunhems garantiert dies nicht: (i) Das Produkt ist frei von durch Samen übertragenen Krankheiten, unabhängig davon, ob sie bereits bekannt waren oder bis zur Züchtung des Produkts nicht identifiziert wurden, (ii) das Produkt ist resistent (wie in Artikel 8.2 definiert) gegen bekannte oder unbekannte Mutationen einer Krankheit, oder (iii) die aus den Produkten angebauten Pflanzen reagieren nicht nachteilig auf bestimmte Umweltbedingungen. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für seine Entscheidung, das Produkt zu kaufen. Alle Risiken der Nichterfüllung, der Minderleistung und/oder der Ernteschäden, die sich aus diesen Faktoren ergeben, gehen zu Lasten des Käufers.
  10. Nunhems gibt keine Garantien in Bezug auf sein Produkt und lehnt alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, die Freiheit von Übertragungskrankheiten, die Resistenz gegen Krankheiten oder ähnliches.

 

Artikel 8. Bereitstellung von Informationen

  1. Vorbehaltlich Artikel 7 sind Informationen und/oder Ratschläge, die Nunhems dem Käufer mündlich und/oder schriftlich in jeglicher Form zur Verfügung stellt, unverbindlich und dienen nur als Referenz.
  2. Im Sinne der von Nunhems übermittelten Informationen bedeutet "Immunität, Resistenz und Anfälligkeit" Folgendes: 
    1. Immunität: nicht anfällig für den Angriff oder die Infektion durch einen bestimmten Krankheitserreger oder Schädling.
    2. 2. Resistenz: die Fähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Krankheitserregers oder Schädlings und/oder die von ihnen verursachten Schäden im Vergleich zu anfälligen Pflanzensorten unter ähnlichen Umweltfaktoren und ähnlichem Krankheitserreger- oder Schädlingsdruck einzuschränken. Resistente Sorten können unter starkem Krankheitserreger- oder Schädlingsdruck einige Krankheitssymptome oder Schäden aufweisen.
      Es werden zwei Widerstandsstufen definiert:
      1. (i) Hohe Resistenz (HR*): Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung des spezifizierten Erregers oder Schädlings unter normalem Erreger- oder Schädlingsdruck im Vergleich zu anfälligen Sorten stark einschränken. Diese Pflanzensorten können jedoch unter starkem Erregerdruck einige Symptome oder Schäden aufweisen. 
      2. (ii) Intermediäre Resistenz (IR*): Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung des spezifizierten Krankheitserregers oder Schädlings einschränken, aber im Vergleich zu resistenten Sorten ein größeres Spektrum an Symptomen oder Schäden aufweisen können. Mäßig/intermediär resistente Pflanzensorten zeigen immer noch weniger schwere Symptome oder Schäden als anfällige Pflanzensorten, wenn sie unter ähnlichen Umweltfaktoren und/oder dem Druck von Krankheitserregern oder Schädlingen angebaut werden. 3. Anfälligkeit: die Unfähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Krankheitserregers oder Schädlings einzuschränken.
        * In allen Sprachen werden die Standardkürzel HR (High Resistance) und IR (Intermediate Resistance) verwendet.
  3. Anfälligkeit: die Unfähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Krankheitserregers oder Schädlings einzuschränken. 

 

Artikel 9. Haftungsbeschränkung und Freistellung

  1. Die folgenden Bestimmungen legen die gesamte Haftung von Nunhems fest und unterliegen dem größtmöglichen Umfang, der nach geltendem Recht zulässig ist.
  2. Nunhems haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Käufer (oder Dritten) für direkte oder indirekte, besondere, strafbare, zufällige und/oder Folgeschäden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) entgangene Gewinne, entgangene Einnahmen, Goodwill, entgangene Einnahmen oder daraus entstehende Verluste, Kosten oder Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Ansprüche, die gegen Nunhems erhoben werden, unabhängig von der Rechtsgrundlage eines solchen Anspruchs; aus Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig.
  3. Nunhems haftet nicht für Verluste, die dem Käufer durch eine Verzögerung oder Nichtlieferung der Produkte (oder eines Teils davon) oder der Nichtlieferung in den angeforderten Mengen entstehen.
  4. Die Gesamthaftung von Nunhems ist auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Produkte (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. Auf der Grundlage dieser Einschränkung behält sich Nunhems das Recht vor, die betroffenen Produkte zu ersetzen oder den Kaufpreis der betroffenen Produkte gutzuschreiben.
  5. Nichts schließt die Haftung von Nunhems oder des Käufers aus in Bezug auf: (i) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; und/oder (ii) jegliche Haftung, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann.
  6. Der Käufer hält Nunhems schad- und klaglos von allen (angeblichen) Schadenersatzansprüchen Dritter, die durch von Nunhems gelieferte Produkte verursacht wurden oder anderweitig damit in Verbindung stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, die gegen Nunhems in seiner Eigenschaft als Hersteller der Produkte gemäß Produkthaftung geltend gemacht werden, es sei denn, diese Schäden wurden durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Nunhems und/oder seinen Mitarbeitern verursacht. Der Käufer verpflichtet sich, eine angemessene Versicherung gegen Ansprüche aus der in diesem Artikel vorgesehenen Entschädigung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, und auf erstes Anfordern wird Nunhems ein Versicherungszertifikat vorgelegt.
  7. In einer Situation höherer Gewalt, wie in Artikel 13 beschrieben, haftet Nunhems nicht für die Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen aus diesen Bedingungen.
  8. Der Käufer ist stets verpflichtet, alle Verluste und Schäden, in Bezug auf die der Käufer einen Anspruch gegen Nunhems geltend macht, so weit wie möglich zu mindern und zu begrenzen.
  9. Das Recht des Käufers, Haftung oder Schadenersatz für jede Art von Mangel (Artikel 10) zu verlangen, erlischt zwölf (12) Monate nach dem Lieferdatum der Produkte. Jede Reklamation muss schriftlich bei Nunhems eingereicht werden. Der Käufer versteht diese Haftungsbeschränkung und stimmt ihr ausdrücklich zu.

 

Artikel 10. Mängel und Rügefristen

  1. Der Käufer muss die gekauften Produkte bei der Lieferung spätestens fünf (5) Werktage nach Lieferung überprüfen. Dabei muss der Käufer prüfen, ob die gelieferten Produkte dem Vertrag entsprechen, d.h.:
    1. ob die richtigen Produkte geliefert wurden.
    2. ob die Menge der gelieferten Produkte dem Vertrag entspricht.
  2. Wenn offensichtliche Mängel oder Mängel festgestellt werden, einschließlich der Verpackung, muss der Käufer Nunhems innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung schriftlich darüber informieren und dabei die Charge, den Lieferschein und/oder die Rechnungsdetails sowie alle unterstützenden Nachweise (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fotos, Expertenaussagen usw.) angeben.
  3. Der Käufer muss Nunhems jeden angeblichen, nicht offensichtlichen Mangel innerhalb von fünf (5) Werktagen ab dem Datum, an dem der angebliche Mangel vom Käufer entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, schriftlich unter Angabe der Charge, des Lieferscheins und/oder der Rechnungsdetails sowie aller unterstützenden Nachweise (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fotos, B. Sachverständigengutachten usw.).
  4. Beschwerden müssen so beschrieben werden, dass Nunhems oder ein Dritter sie überprüfen kann. Zu diesem Zweck muss der Käufer auch Aufzeichnungen und Nachweise über die Verwendung, Lagerung und den Zustand der Produkte führen, und die gleiche Verpflichtung sollte im Falle eines Weiterverkaufs gelten, an den die Produkte weiterverkauft wurden. Für den Fall, dass eine Beschwerde nicht innerhalb der angegebenen Frist schriftlich an Nunhems gemeldet wird, wird die Beschwerde nicht berücksichtigt und alle Rechte des Käufers erlöschen.
  5. Im Falle eines dauerhaften Streits zwischen den Parteien über die Keimfähigkeit, die Sortenechtheit, die Sortenreinheit oder die technische Reinheit und Gesundheit kann eine (erneute) Inspektion durch Naktuinbouw (Niederländischer Inspektionsdienst für Gartenbau) mit Sitz in Roelofarendsveen, Niederlande, auf Rechnung der unterlegenen Partei durchgeführt werden. Die Inspektion wird auf der Grundlage einer Probe durchgeführt, die von Naktuinbouw in Nunhems entnommen und von ihnen aufbewahrt wird. Das Ergebnis dieser (erneuten) Inspektion ist für beide Vertragsparteien bindend, unbeschadet des Rechts der Vertragsparteien, Streitigkeiten über die Folgen dieses Ergebnisses den in Artikel 17 genannten Instituten vorzulegen.
  6. Reklamationen, die eine Rechnung von Nunhems betreffen, müssen innerhalb von vierzehn Tagen (14) nach Rechnungsdatum schriftlich bei Nunhems eingereicht werden. Das Einreichen einer Reklamation gibt dem Käufer kein Recht, die Zahlung der betreffenden Rechnung auszusetzen.
  7. Für den Fall, dass der Käufer rechtzeitig eine materielle Rüge erhoben hat, entbindet dies den Käufer nicht von seiner Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung und kann sich auch nicht auf einen Zahlungsaufschub berufen.
  8. Der ausschließliche Rechtsbehelf des Käufers gemäß diesem Artikel ist der Ersatz des betroffenen Produkts oder die Gutschrift des Kaufpreises der betreffenden Produkte (der von Nunhems festgelegt wird). 

 

Artikel 11. Verwendung von Marken

  1. Nunhems hat das ausschließliche Recht auf alle Marken, Handelsnamen und alle Handelsverpackungen von Nunhems, einschließlich Design und Farbgebung.
  2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, darf der Käufer keine Marken, Logos oder andere Zeichen verwenden, die von Nunhems verwendet werden, um seine Produkte von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, und er darf keine Marken, Logos oder andere Zeichen verwenden, die ihnen ähneln. Dies gilt nicht für den Handel mit Nunhems-Produkten in der Originalverpackung. Wenn die gelieferten Produkte an einen Dritten verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, muss der Käufer diese Bestimmung diesem Dritten unter Androhung von Schadenersatz auferlegen.
  3. Ungeachtet des Artikels 11.2 bleiben alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sortenschutzrechte, Urheberrechte, Marken, Logos, Patente, Züchterrechte, Handelsnamen, Marken, vertrauliches Know-how) weltweit in Bezug auf die Produkte von Nunhems Eigentum von Nunhems oder der entsprechenden Tochtergesellschaft der Nunhems-Unternehmensgruppe.

 

Artikel 12. Rechte an geistigem Eigentum

  1. Nunhems behält sich alle Rechte, Titel und Interessen an den geistigen Eigentumsrechten vor, die seine Produkte schützen. Nichts in diesen Bedingungen ist so auszulegen, dass dem Käufer eine Lizenz für die geistigen Eigentumsrechte von Nunhems gewährt wird (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sortenschutzrechte, Patente oder Marken). Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass das Saatgut von Sorten, die durch Sortenschutzrechte oder (Gebrauchs-)Patens geschützt sind, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Nunhems nicht vermehrt werden darf.
  2. Das von Nunhems gelieferte Produkt darf nur vom Käufer oder seinen Käufern für den Anbau von Endprodukten und/oder anderen Fertigprodukten auf dem Gelände des Käufers verwendet werden. Der Käufer darf von jedem der gelieferten Samen nur eine einzige Pflanze erzeugen, ohne das Recht auf vegetative Vermehrung.
  3. Das fertige Produkt, das aus dem an den Käufer gelieferten Saatgut gewonnen wird, darf vom Käufer nur unter dem von Nunhems registrierten Sortennamen verkauft werden.
  4. Der Käufer gewährt Nunhems – oder einem Dritten, der im Auftrag von Nunhems Inspektionen durchführt – direkten Zugang zum Geschäft des Käufers (einschließlich unter anderem und zu den Gewächshäusern seines Unternehmens) für Inspektionen, um die Einhaltung dieses Artikels 12 zu überprüfen. Der Käufer hat auf Verlangen auch Einsicht in die für diese Prüfungen relevanten Aufzeichnungen und Abrechnungen zu gewähren. Nunhems wird den Käufer mindestens fünf (5) Werktage im Voraus über einen solchen Besuch informieren.
  5. Wenn der Käufer eine (angebliche) Elternlinie, Mutante oder einen anderen Fehltyp unter den Materialien findet, die von einer beliebigen Sorte stammen, hat er Nunhems unverzüglich darüber zu informieren und sich jeglicher Verwendung, Vermehrung und/oder Vermehrung (Vermehrung) derselben zu enthalten.
  6. Auf erstes Anfordern von Nunhems stellt der Käufer Nunhems innerhalb von zwei (2) Monaten nach Erhalt der Anfrage Testmaterial aus der (angeblichen) Elternlinie, einer Mutante oder einem anderen Typ ("Mutantenmaterialien") zur Verfügung. Der Käufer erkennt an, dass die Vermehrung und Vermarktung des mutierten Materials die Erlaubnis von Nunhems als Eigentümer der "Elternsorte" erfordern kann, um eine der folgenden Handlungen durchzuführen: Produktion oder Vermehrung (Vermehrung), Konditionierung zum Zwecke der Vermehrung, Anbieten zum Verkauf, Verkauf oder anderweitige Einführung auf den Markt; exportieren; Einfuhr oder Lagerung für einen der oben genannten Zwecke.
  7. Wenn der Käufer die Produkte von Nunhems an seine Käufer weiterverkauft, hat der Käufer seinen Käufern die Verpflichtungen, die er gemäß diesem Artikel 12 hat, ungekürzt aufzuerlegen, einschließlich der Verpflichtung des Käufers, seinem Käufer die gleichen Verpflichtungen aufzuerlegen und so weiter.

 

Artikel 13. Höhere Gewalt

  1. Nunhems kann die Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Käufer verzögern, wenn sie aufgrund eines Umstandes, der der Erfüllung der Verpflichtung entgegensteht und nicht von Nunhems zu vertreten ist, nicht erfüllen kann, wenn und soweit dieser Umstand die Erfüllung unmöglich macht oder unzumutbar erschwert. Zu einem solchen Umstand gehören – ohne Einschränkung – extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, Handlungen, Vorschriften oder Gesetze einer Regierung, Kriege oder innere Unruhen, Zerstörung von Produktionsanlagen oder Materialien durch Feuer, Epidemien, Pandemien, Ausfall von öffentlichen Versorgungsunternehmen oder gemeinsamen Transportunternehmen, Streiks bei anderen Unternehmen als dem Unternehmen von Nunhems, inoffizielle Streiks oder politische Streiks bei Nunhems, ein allgemeiner oder teilweiser Mangel an den notwendigen Rohstoffen und anderen Waren oder Dienstleistungen unvorhersehbare Verzögerungen bei Unterlieferanten oder sonstigen Dritten, von denen Nunhems abhängig ist, Maschinenstörungen, allgemeine Transportprobleme sowie Ein- und Ausfuhrverbote.
  2. Nunhems wird den Käufer so schnell wie möglich informieren, wenn er aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage ist, rechtzeitig zu liefern.
  3. Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall ist keine der Parteien verpflichtet, der anderen Partei Schadenersatz zu zahlen.
  4. Als höhere Gewalt gilt auch jeder Umstand, der Anlass gibt, sich auf die in der Saatgutindustrie üblichen Ernte- und Verarbeitungsvorbehalte zu berufen. Solche Umstände berechtigen Nunhems, dem Käufer einen anteiligen Umfang der Bestellung zu liefern, unbeschadet anderer Rechte von Nunhems gemäß diesem Artikel.
  5. Soweit Nunhems seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt teilweise erfüllt hat oder erfüllen wird und der erfüllte oder zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist Nunhems berechtigt, diesen erfüllten oder zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diesen erfüllten oder zu erfüllenden Teil zu bezahlen.


Artikel 14. Exportkontrolle

  1. Der Käufer erkennt hiermit an und stimmt zu, dass die von Nunhems gelieferten Produkte den geltenden Handelssanktionsgesetzen, -vorschriften, -regeln und -lizenzen unterliegen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die von den Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auferlegten ("Sanktionsregeln"). Der Käufer muss die Sanktionsregeln einhalten und erklärt sich damit einverstanden, dass er allein für die Einhaltung dieser Sanktionsregeln verantwortlich ist, aber ohne Einschränkung wird der Käufer die Produkte nicht direkt oder indirekt in ein Land verwenden, verkaufen, weiterverkaufen, exportieren, weiterexportieren, reexportieren, entsorgen, offenlegen oder anderweitig damit handeln. Bestimmungsort oder Person, ohne zuvor eine erforderliche Ausfuhrgenehmigung oder andere behördliche Genehmigung einzuholen und die Formalitäten zu erfüllen, die nach den Sanktionsregeln erforderlich sind. Der Käufer darf nichts tun, was dazu führen würde, dass Nunhems gegen die Sanktionsregeln verstößt, und er muss Nunhems vor allen Bußgeldern, Verlusten und Verbindlichkeiten schützen, entschädigen und schadlos halten, die sich aus der Nichteinhaltung dieses Artikels durch den Käufer ergeben.
  2. Die Nichteinhaltung eines Teils dieses Artikels durch den Käufer stellt eine wesentliche Verletzung des Vertrags dar. Nunhems behält sich das Recht vor, den Abschluss oder die Ausführung einer Bestellung zu verweigern und eine Bestellung nach eigenem Ermessen zu stornieren, wenn Nunhems der Ansicht ist, dass der Käufer gegen einen Teil dieses Artikels verstoßen hat.

 

Artikel 15. Vertraulichkeit

  1. Der Käufer erkennt hiermit an und stimmt zu, dass die von Nunhems gelieferten Produkte möglicherweise geltenden Gesetzen, Vorschriften, Regeln und Lizenzen für Handelssanktionen unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen, die von den Vereinten Nationen, den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhoben werden („Sanktionsregeln“). Der Käufer hält die Sanktionsregeln ein und stimmt zu, dass er allein für die Einhaltung dieser Sanktionsregeln verantwortlich ist. Insbesondere wird der Käufer, ohne Einschränkung, die Produkte weder direkt noch indirekt nutzen, an ein Land, einen Zielort oder eine Person verkaufen, wiederverkaufen, exportieren, reexportieren, entsorgen, offenlegen oder anderweitig damit handeln, ohne zuvor die erforderlichen Exportlizenzen oder andere behördliche Genehmigungen einzuholen und die Formalitäten einzuhalten, die durch Sanktionsregeln erforderlich sind, und wird dafür Sorge tragen, dass seine verbundenen Unternehmen die vorstehenden Bedingungen ebenfalls einhalten. Der Käufer darf nichts tun, das dazu führen würde, dass Nunhems gegen die Sanktionsregeln verstößt, und muss Nunhems vor jeglichen Bußgeldern, Verlusten und Verbindlichkeiten schützen bzw. entschädigen und schadlos halten, die Nunhems durch die Nichteinhaltung dieses Artikels seitens des Käufers entstehen.
  2. Die Nichteinhaltung eines Teils dieses Artikels seitens des Käufers stellt einen wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag dar. Nunhems behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen oder nicht auszuführen, Bestellungen nach eigenem Ermessen zu stornieren, wenn Nunhems glaubt, dass der Käufer einen Teil dieses Artikels nicht eingehalten hat.

 

Artikel 16. Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften

  1. Die Parteien werden die geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich des nationalen und internationalen Wettbewerbsrechts, der Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, der internationalen Geldwäschegesetze und der internationalen (Export-)Sanktionen, strikt einhalten.

 

Artikel 17. Beilegung von Streitigkeiten und anwendbares Recht

  1. Alle Vereinbarungen zwischen Nunhems und dem Käufer unterliegen dem Recht der Niederlande.
  2. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
  3. Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien werden die Parteien zunächst versuchen, eine Lösung in Absprache oder anderweitig durch Mediation zu finden, bevor die Parteien die Streitigkeit einem Schiedsgericht oder einem Zivilgericht vorlegen.
  4. Sofern sich die Parteien nicht in Absprache auf ein Schiedsverfahren geeinigt haben, werden alle Streitigkeiten von dem in erster Instanz zuständigen Zivilgericht in Limburg, Niederlande, beigelegt. Nunhems hat jederzeit das Recht, den Käufer vor das Gericht zu laden, das nach dem Gesetz oder gemäß dem geltenden internationalen Übereinkommen zuständig ist.

 

Artikel 18. Nicht-GVO-Erklärung

  1. Das Saatgut von Sorten, die an den Käufer geliefert werden, sind Sorten, die nicht als GVO-konforme Sorten gelten und nicht unter Verwendung von Technologien der rekombinanten DNA oder gezielter Genomoptimierung entwickelt wurden. Die Methoden, die bei der Entwicklung und Identitätserhaltung dieser Sorten verwendet werden, zielen darauf ab, das Vorhandensein von Off-Types zu vermeiden, was die Vermeidung des Vorhandenseins von Material einschließt, das rekombinante DNA oder Material enthält, das möglicherweise durch gezielte Genomoptimierung modifiziert wurde. Die Saatguterzeugung wurde in Übereinstimmung mit den Produktionsvorschriften des Landes durchgeführt, in dem die Produktion stattgefunden hat, einschließlich der festgelegten Isolationsabstände. Nunhems setzt sich für die ordnungsgemäße Verwaltung seiner Produkte ein, unterstützt und bekräftigt sein Engagement für die Brancheninitiative "Excellence Through Stewardship™", die auf der folgenden Website zu finden ist: www.excellencethroughstewardship.org. Aufgrund des freien Pollenverkehrs und der Tatsache, dass in Saatgutproduktionsgebieten gentechnisch verändertes Material von anderen angebaut wird, können Vermischungen mit gentechnisch verändertem Material jedoch nicht vollständig verhindert werden. Es kann daher keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die Saatgutpartien, aus denen diese Lieferung besteht, frei von Spuren von gentechnisch verändertem Material sind.

 

Artikel 19. Allgemein

  1. In diesen Bedingungen und jeder Vereinbarung, sofern nicht die gegenteilige Absicht erkennbar ist: 
    1. Zu einer Person gehört eine Kapitalgesellschaft, ein Verein ohne eigene Rechtspersönlichkeit, eine Personengesellschaft, ein Joint Venture oder eine öffentliche, gesetzliche oder staatliche Vereinigung oder Agentur; 
    2. Das Wort "einschließlich" und ähnliche Ausdrücke sind keine Beschränkungen; 
    3. Eine Bezugnahme auf ein Verhalten umfasst jede Unterlassung und jede Erklärung oder Zusage, unabhängig davon, ob sie schriftlich erfolgt ist oder nicht; und 
    4. Wenn eine Handlung an einem Tag vorgenommen werden soll, der kein Geschäftstag ist, muss die Handlung am folgenden Geschäftstag vorgenommen werden. 
  2. Jede Mitteilung im Zusammenhang mit diesen Bedingungen oder einer Vereinbarung gilt als vollständig erfolgt, wenn sie schriftlich erfolgt und per E-Mail oder Post an die Partei, an die eine solche Mitteilung gerichtet werden soll, an die Adresse oder E-Mail-Adresse dieser Partei in der Vereinbarung oder an andere Adressen, die der anderen Partei von Zeit zu Zeit schriftlich mitgeteilt werden können, zugestellt oder gesendet wird. 
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, wird diese Bestimmung automatisch (kraft Gesetzes) durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Die Vertragsparteien müssen erforderlichenfalls angemessene Konsultationen über den Wortlaut dieser neuen Bestimmung aufnehmen. In diesem Fall bleiben die übrigen Bestimmungen der Bedingungen so weit wie möglich in vollem Umfang gültig.
  4. Die Vereinbarung und diese Bedingungen enthalten zusammen die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand.
  5. Diese Bedingungen können von Nunhems von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen geändert werden, ohne den Käufer vorher schriftlich darüber zu informieren. Nunhems bemüht sich nach besten Kräften, die neueste Version dieser Bedingungen auf seiner/seinen Website(s) zu veröffentlichen, und eine Kopie der neuesten Version dieser Bedingungen kann jederzeit vom Käufer angefordert werden. Eine neue Version dieser Bedingungen ersetzt frühere Versionen und gilt für alle Angebote und Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Letzte Aktualisierung 9. Februar 2024